Voraussetzungen im Master
Kenntnisse in den jeweiligen "Fach-"Sprachen:
Für die jeweiligen Sprachen gelten die Sprachstufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER):
MA/MEd
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MA/MEd
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MA/MEd
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MA
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MA
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selbstständige Sprach-verwendung
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selbstständige Sprach-verwendung
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fortgeschrittene Sprach-verwendung
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fortgeschrittene Sprach-verwendung
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fortgeschrittene/ selbstständige Sprachverwendung
(je nach Schwerpunktsprache) |
Die Kenntnisse müssen nicht vor Studienbeginn nachgewiesen werden.
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen
Lateinkenntnisse: KMK-Latinum
Das Latinum muss als Studienvoraussetzung bei Beginn des Master-Studienganges vorliegen.
Die geforderten Lateinkenntnisse lassen sich nachweisen durch:
1. eine Zusatzprüfung zum Abitur, abzulegen am Institut für Klassische Altertumskunde
2. ein in das Abiturzeugnis eingetragenes Latinum
3. ein in das Abiturzeugnis eingetragenes Großes Latinum