Prüfungszeiträume
Für alle Bachelor- und Masterstudierende gibt es einheitlich zwei Prüfungszeiträume, die sich jeweils über 2 Wochen erstrecken.
Das Gemeinsame Prüfungsamt setzt die Prüfungszeiträume fest.
- Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie unter folgenden Links:
- Aktuelle Prüfungsplanung
- Terminübersichten
- (1) Erster Prüfungszeitraum
- Der 1. Prüfungszeitraum entspricht der letzten vollen Woche der Vorlesungszeit sowie der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit. Klausuren und mündliche Prüfungen finden im Regelfall innerhalb des 1. Prüfungszeitraums statt. Vom regulären 1. Prüfungszeitraum abweichende Termine für Klausuren und mündliche Prüfungen sind zulässig und möglich: Die Termine werden den Studierenden von den Dozenten der jeweiligen Kurse rechtzeitig mitgeteilt. Damit Überschneidungen vermieden werden können, finden Klausuren in der Regel zur Zeit und am Ort der letzten Lehrveranstaltung statt.
- (2) Zweiter Prüfungszeitraum
- Der 2. Prüfungszeitraum liegt in der letzten Woche der
vorlesungsfreien Zeit und der ersten Woche der Vorlesungszeit des
Folgesemesters. Er dient v.a. dem Nachholen bzw. Wiederholen von
Prüfungen des 1. Prüfungszeitraums.
- Achtung: Die Entscheidung, eine Prüfung erst im 2. Prüfungszeitraum abzulegen, will gut überlegt sein. Der Studierende gibt damit eine der beiden zeitnahen Prüfungsmöglichkeiten auf. Sollte eine Teilnahme an der Prüfung im 2. Prüfungszeitraum etwa durch Krankheit verhindert werden, kann es sein, dass die nächste Möglichkeit, diese Prüfung abzulegen, erst wieder nach einem oder sogar zwei Semestern angeboten wird.