Prüfungen
1. Zulassung zu Prüfungen
Unabhängig von den Einschreibungen in die Kurse müssen sich die Studierenden zu einem festgelegten Termin im Semester für geplante Prüfungen anmelden. Dies geschieht über die Studierenden-Online-Funktion (HIS-QIS).
Zur Anmeldung:
Es besteht die Möglichkeit, dass eine Sicherheits- warnung über Zertifikatsprobleme angezeigt wird. Das Zertifikat der Seite kann bedenkenlos akzeptiert werden. |
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Wie für alle Fächer gilt die maximale Anzahl von drei regulären Prüfungsversuchen. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt und damit verbessert werden. Ebenso wenig gibt es Freiversuche für Prüfungen.
2. Prüfungstermine und Prüfungszeiträume
Für alle Bachelor- und Masterstudierende gibt es einheitlich zwei Prüfungszeiträume, die sich jeweils über 2 Wochen erstrecken.
Das Gemeinsame Prüfungsamt setzt die Prüfungszeiträume fest.
- Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie unter folgenden Links:
- Aktuelle Prüfungsplanung
- Terminübersichten
3. Prüfungen außerhalb der Prüfungszeiträume
Prüfungsleistungen in Form von z.B. Projektarbeiten, Referaten, Protokollen, Hausarbeiten finden außerhalb der Prüfungszeiträume statt.
- Für Prüfungsarten, die während der Vorlesungszeit erbracht werden, sind die mit der Dozentin/dem Dozenten vereinbarten Prüfungstermine verbindlich!
- Hausarbeiten und andere Prüfungsarten, die während der vorlesungsfreien Zeit erbracht werden, müssen spätestens bis zum Ende des Semesters abgeschlossen sein. Maßgeblich ist auch hier stets der mit der Dozentin/dem Dozenten vereinbarte Abgabetermin.
- In der Regel gilt der 15. September als Abgabetermin im Sommersemester und der 15. März als Abgabetermin im Wintersemester.
Diese Prüfungsleistungen müssen in der Regel während des ersten Anmeldezeitraums angemeldet werden.
4. Information zur automatischen Anmeldesperre
Ab dem Wintersemester 2016/17 gibt es im POS eine automatische Anmeldesperre. Für weitere Informationen: Information zur Anmeldesperre